Planungsprozess

Foto: Deutsche Bahn AG/Volker Emersleben

Planung von Infrastrukturprojekten

Jedes Infrastrukturprojekt in Deutschland durchläuft einen vorgeschriebenen Planungs- und Genehmigungsprozess. Grundlage für die Infrastrukturplanung bildet der Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Er ermittelt den Bedarf an neuen Strecken und Verbindungen und trägt damit der künftigen Verkehrsentwicklung und dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen Rechnung.

Das Planfeststellungsverfahren

Grafik Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens

Beim Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein förmliches Verwaltungsverfahren. Alle für das Projekt relevanten rechtlichen Sachverhalte werden betrachtet und Einwendungen von Betroffenen sowie Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange (TöB) geprüft. Die DB InfraGO AG, also das verantwortliche Projektteam, erstellt zunächst die Unterlagen zu den Planfeststellungsanträgen und reicht diese beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ein. Das EBA ist zuständige Genehmigungs- und Anhörungsbehörde zugleich. Diese enge Projektbegleitung durch das EBA soll vor allem die formellen Verfahren beschleunigen.

 

Offenlage der Planunterlagen

Das EBA veranlasst die Offenlage der Unterlagen in den vom Bauvorhaben betroffenen Kommunen. Während einer einmonatigen Frist haben Bürger:innen die Möglichkeit, sich diese Unterlagen anzusehen. Sowohl während dieser Offenlage als auch innerhalb der anschließenden Einwendungsfrist können Einwendungen gegen das Vorhaben eingereicht werden.

Zu diesen Einwendungen verfasst die Bahn Stellungnahmen und überreicht sie dem EBA als Anhörungsbehörde. Die Behörde entscheidet, ob ein Erörterungstermin notwendig ist, um alle Einwendungen und Stellungnahmen ausführlich zu besprechen.

 

Planfeststellungsbeschluss gleicht einer Baugenehmigung

Im letzten Schritt prüft das EBA alle Sachverhalte und erlässt den Planfeststellungsbeschluss, der auch über die im Erörterungstermin nicht erledigten Einwendungen entscheidet. Mit dem Planfeststellungsbeschluss erhält die DB InfraGO AG das Baurecht.

So funktioniert die Planfeststellung

Das Planungssicherstellungsgesetz

Durch die Corona-Pandemie sollen sich wichtige Bau- und Infrastrukturvorhaben nicht verzögern. Deshalb hat das Bundeskabinett das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) im Mai 2020 auf den Weg gebracht. Das PlanSiG regelt beispielsweise, dass die öffentliche Beteiligung ohne physische Treffen vollständig digital erfolgen kann. Dies gilt für das Veröffentlichen von Planungsunterlagen oder für Bekanntmachungen, etwa zu Offenlagen oder Erörterungsterminen. Diese Regelungen wurden bis Ende 2024 verlängert.

 

Planungshistorie

Zwischen 2004 und 2010 wurden bereits einzelne Abschnitte der Neubaustrecke geplant. Während der Bedarfsplanüberprüfung durch den Bund im November 2010 reduzierten sich die Planungsaktivitäten jedoch stark. 2011 wurden die Planungen stillgelegt. Zu diesem Zeitpunkt lag für einzelne Abschnitte bereits die Entwurfs- und Genehmigungsplanung vor.

Der 2016 veröffentlichte Bundesverkehrswegeplan 2030 nahm die Neubaustrecke zwischen Frankfurt und Mannheim erneut auf und stufte das Projekt mit dem Zusatz „vordringlicher Bedarf“ ein. Daraufhin startete die Deutsche Bahn die Planungen wieder.