Schallschutz

Foto: Lothar Mantel

Für eine leise Bahn

Grafik Zwei-Säulen-Strategie beim Lärmschutz der Deutschen Bahn

Lärmschutz ist für die Deutsche Bahn ein zentrales Anliegen. Mit dem „Lärmschutzziel 2030/2050“ will die Bahn bis 2030 800.000 Anwohner:innen von Schienenverkehrslärm entlasten. Bis 2050 soll der Lärm für alle betroffenen Anwohner:innen gemindert werden. Das sind über 1,6 Millionen Menschen. Hierfür setzt die Bahn auf eine Zwei-Säulen-Strategie.

Was das Gesetz vorschreibt

Die Deutsche Bahn muss beim Bau der neuen Strecke Frankfurt–Mannheim das geltende deutsche Recht beachten. Das bedeutet im Hinblick auf Schall- und Erschütterungsschutz: Sie hat dafür zu sorgen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar wären.

Die konkrete Dimensionierung des Schallschutzes für betroffene Bürger:innen erfolgt dabei auf der Basis gesetzlicher Vorgaben und in Verfahrensschritten, die bei allen Neu- und Ausbauprojekten im Schienenverkehr einheitlich umgesetzt werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das 16. Bundes-Immissionsschutzgesetz (16. BImSchV).

Aktiver und passiver Schallschutz

Passiver Schallschutz - individuell und maßgeschneidert.

Zum Schutz der Anwohner:innen vor Lärm durch vorbeifahrende Züge werden aktive und passive Schutzvorkehrungen umgesetzt. Zum aktiven Schallschutz zählen Maßnahmen, die direkt an der Strecke schallmindernd wirken – beispielsweise Schallschutzwände, das Besonders überwachte Gleis sowie innovative Schallschutztechnologien wie Schienenstegdämpfer.

Passiver Schallschutz setzt dort an, wo die Schallwellen auftreffen: direkt am Gebäude. Ergibt sich aus der schalltechnischen Erfassung und dem Planfeststellungsbeschluss ein Anspruch auf passiven Schallschutz, wird auf Basis eines Schallschutz-Gutachtens ein Maßnahmenpaket erstellt.

Diese Maßnahmen müssen – einzeln oder in Kombination – so durchgeführt werden, dass der vorgeschriebene Innenraumpegel eingehalten wird:

  • Schalldämmung der Gebäudehülle: Haustüre, Fenster, Rollladenkästen, Außenwand und Dach (falls sich dort ein Wohnraum befindet)
  • Belüftung, die auch bei geschlossenen Fenstern in Schlafzimmern geräuschlos für ausreichende Sauerstoffversorgung sorgt.

Lärmschutz zwischen Frankfurt und Mannheim

Derzeit lässt die Bahn für alle Kommunen entlang der neuen Trasse die gesetzlichen Schallschutzmaßnahmen ermitteln. Die Isophonen- bzw. Rasterlärmkarten für jede Kommune finden Sie in den Präsentationen des 17. und 18. Beteiligungsforums. Weitere regionale Forderungen fließen in die Prüfungen mit ein.

Nächtlicher Güterverkehr fährt auf der NBS

Foto: Deutsche Bahn AG/Jochen Schmidt
Nachts fährt der Güterverkehr auf der Neubaustrecke. (Foto: Deutsche Bahn AG/Jochen Schmidt)

Eine entscheidende Maßnahme im Projekt Frankfurt–Mannheim ist die Verkehrslenkung: Der nächtliche Güterverkehr wird künftig von den bestehenden Bahnstrecken auf die neue Trasse durch besiedlungsärmere Gegenden umgeleitet.