Informationen zur Barrierefreiheit
Die folgenden Informationen zur Barrierefreiheit gelten für www.frankfurt-mannheim.de.
Die DB InfraGO AG als Teil des Deutsche Bahn Konzerns hat zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen; kurz BFSG) und der BFSGV (Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) Anpassungen und Verbesserungen vorgenommen.
Damit möchte die Deutsche Bahn ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung als größter Mobilitätsdienstleister in Deutschland sicherstellen, dass alle Menschen gleichermaßen Zugang zu unseren Informationen und digitalen Dienstleistungen haben.
Als technische Anforderungen zur Barrierefreiheit folgen wir gemäß der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 der aktuellen WCAG-Richtlinie in der Version 2.2., Konformitätsstufe AA.
Diese Anwendung entspricht in weiten Teilen den Kriterien der aktuellen WCAG 2.2 Stufe AA. Sie wird einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen und hinsichtlich der Anforderungen optimiert. Trotz unserer Bemühungen können bei Benutzerinnen und Benutzern noch Barrieren bei der Nutzung auftreten.
Beschreibung der Webseite
Die Webseite informiert über das Bauprojekt Neubaustrecke Frankfurt–Mannheim der Deutschen Bahn.
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis zur Durchführung der Dienstleistung (Webseite) erforderlich sind
Es wird ein Bauvorhaben der Deutschen Bahn mit regionaler und überregionaler Dimension präsentiert sowie Einblicke in die Planungs- und später in die Baufortschritte des Bahnprojekts ermöglicht. Die Webseite ist mit verschiedenen Betriebssystemen, Software und auf verschiedenen Browsern verfügbar.
Eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
Diese Webseite wurde auf Barrierefreiheit gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der BFSGV geprüft. Dafür wurde unter anderem das Tool WAVE verwendet.
Folgende Inhalte können nicht in jedem Fall die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen
- Interaktive Karten
- Komplexere Planungskarten
- Ingenieurpläne zum Herunterladen
- Videos in DB YouTube-Kanälen (diese haben keine Audio-Description und teilweise keine Untertitel)
- Inhalte vor 2025 (diese haben Archiv-Charakter und sind ggf. nicht barrierefrei)
Angabe der für das Unternehmen zuständigen Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Bis zur formalen Errichtung der MLBF übernimmt diese Rolle das
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Telefon 0391 567-4530
E-Mail mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
Internet Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Kontakt für Feedback
Ihnen ist auf unserer Internetseite etwas aufgefallen, das nicht barrierefrei zugänglich oder vollständig nutzbar ist? Dann informieren Sie uns bitte per E-Mail an frankfurt-mannheim@deutschebahn.com oder über das Kontaktformular.
Erstellung dieser Information zur Barrierefreiheit
Die Informationen wurden zuletzt am 27. Juni 2025 aktualisiert.
