Zeppelinheim–Nordanbindung Darmstadt

Der Abschnitt von Zeppelinheim bis zur Nordanbindung Darmstadt beginnt am Bahnhof Zeppelinheim und hat eine Länge von rund 15 Kilometer. An der Südseite des Bahnhofs Zeppelinheim fädelt die Neubaustrecke aus der Riedbahn aus und verläuft in östlicher Parallellage zur A5 bis zur Querung der Bestandsstrecke Mainz–Darmstadt. Im Bereich Langen verläuft die Strecke in einem Trog, um die querende Bundesstraße (B) 486 über die Neubaustrecke führen zu können. Vor Weiterstadt taucht die Strecke erneut in einen Trog ab, um dann in einem Tunnel weiter Richtung Süden geführt zu werden.

Für diesen Abschnitt stellte das Projektteam Ende November 2021 den Antrag auf Planfeststellung beim Eisenbahn-Bundesamt. Im Oktober 2022 hat die DB den Antrag zunächst zurückgezogen, um die Unterlagen zu überarbeiten.

Nordanbindung Darmstadt

Sowohl Teile des Fernverkehrs als auch der Hessen-Express erreichen Darmstadt aus Frankfurt zukünftig über die Nordanbindung. Im Kreuzungsbereich der Neubaustrecke mit der Strecke Mainz–Darmstadt werden hierfür zwei Gleise in Richtung Darmstadt Hauptbahnhof ausgefädelt und nach der Straßenquerung Landesstraße (L) 3113 an die Bestandsgleise angebunden.

Besonderheiten

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Der Abschnitt Zeppelinheim-Nordanbindung Darmstadt verläuft parallel zur A5. Dadurch müssen in diesem Abschnitt sieben bestehende Brückenbauwerke erneuert und zwei Rastanlagen umgebaut werden.

Nächster Meilenstein

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Erneute Einreichung der Planfeststellungsunterlagen
beim Eisenbahn-Bundesamt

Virtueller Infomarkt

Virtueller Infomarkt zum PFA 1

Im virtuellen Infomarkt warten die Projektmitarbeiter:innen mit umfangreichen Informationen zur Neubaustrecke und insbesondere zum Abschnitt zwischen Zeppelinheim und der Nordanbindung Darmstadt auf Sie.

Unterhalb des virtuellen Infomarkts finden Sie zusätzlich Planunterlagen zum Planfeststellungsabschnitt 1 in interaktiven Anwendungen aufbereitet. Die Unterlagen umfassen Lagepläne, Querschnitte der Neubaustrecke sowie Übersichtspläne mit aktiven Schallschutzmaßnahmen.

Der virtuelle Infomarkt ist Teil der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz. Mit diesem Angebot wird die Öffentlichkeit zu einem frühen Planungsstadium über das Vorhaben informiert und daran beteiligt (kein behördliches Verfahren).